Apotheken im Notdienstgebiet (Sprengel) der Spitzweck-Apotheke Garching
Der Apotheker ist verpflichtet, während der Schlußzeiten der Apotheke Informationen über die nächsten diensthabenden Apotheken mit Apothekennotdienst zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufstellung der diensthabenden Apotheken bezeichnet man auch als Notdienstkalender.
In Deutschland ist zu beachten, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten eine „Notdienstgebühr" erhoben wird, die seit dem 1. April 2004 2,50 Euro beträgt.
Die Notdienstgebühr wird nur ein mal pro Inanspruchnahme erhoben - unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Medikamente. Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.
Der rotierende Turnus der Notdienstapotheken ist einem örtlichen begrenzten Bereich organisiert, in dem sich folgende Apotheken in Notdienstgruppen täglich mit Ihrem Dienst abwechseln:
Für nähere Informationen zur jeweiligen Apotheken bitte den Link über den Apotheken-Namen benutzen.
Gruppe | Apotheken | Ort |
1 |
Eching Unterföhring |
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2 |
Kirchheim Eching |
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3 |
Neufahrn Ismaning |
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4 |
Neufahrn Kirchheim |
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5 | Spitzweck-Apotheke | Garching |
6 |
Hallbergmoos Oberschleißheim |
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7 |
Ismaning |
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8 |
Kirchheim Unterschleißheim |
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9 |
Ismaning |
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10 |
Unterschleißheim Kirchheim |
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11 |
Eching Unterföhring |
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12 |
Oberschleißheim Aschheim |
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13 | Garching | |
14 |
Goldach Ismaning |
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15 | Stadt-Apotheke | Garching |
16 |
Unterföhring Unterschleißheim |
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17 |
Ismaning Neufahrn |